Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
psykonzept beschäftigt sich seit 2001 mit der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung.
Nehmen Sie für ein Erstgespräch Kontakt mit psykonzept auf und wir besprechen Ihren Fall ausführlich.
In Cloppenburg arbeiten wir bei Bedarf mit einer staatlich geprüften Dolmetscherin für Deutsch-Russisch zusammen.
Das sollten Sie wissen:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21.05.2008 entschieden, daß wenn ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig wird, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen wird.
psykonzept hilft Ihnen weiter
Eine MPU wird angeordnet, wenn Sie im Strassenverkehr in einer Weise auffällig geworden sind, dass bei der Fahrerlaubnisbehörde berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Fahreignung bestehen.
Die häufigsten Anordnungen zur MPU werden auf Grund folgender Fehlverhalten ausgesprochen:
- Erheblicher oder wiederholter Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Alkoholauffälligkeiten
Im Jahr 2006 lag dieser Anteil bei 58 %, davon 34 % erstmalig Auffällige
- Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch
18 % im Jahr 2006
Weitere Gründe können selbstverständlich ebenfalls Anlass zur Beibringung eines MPU-Gutachtens sein.
Die MPU hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten. Das bedeutet, dass der Gutachter sich darüber Klarheit verschaffen muß, ob in Ihrem speziell vorliegenden Fehlverhalten Wiederholungsgefahr besteht oder ob er davon ausgehen kann, dass die Kraftfahreignung für die Zukunft besteht.
Wenn Sie zur Beibringung eines MPU-Gutachtens aufgefordert werden, haben Sie schon bewiesen, dass Sie im Sinne der Straßenverkehrssicherheit eine Gefahr darstellen. Der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis wird hier nicht als Strafe verstanden, sondern als Schutz vor sich selbst sowie anderer Verkehrsteilnehmer vor Ihnen.
Wenn Sie bei der Führerscheinbehörde den Antrag zur MPU stellen, achten Sie darauf, dass nur Sie alleine das Gutachten bekommen. Es soll nicht an eine Behörde geschickt werden, da ein negatives Gutachten sonst in Ihre Führerscheinakte kommt. Falls Sie ein negatives Gutachten haben und dies nicht nur aus medizinischen Gründen negativ ist, können Sie die MPU nach einem festgesetzten Zeitraum wiederholen. Wann allerdings eine erneute Begutachtung tatsächlich sinnvoll ist kann im Einzelfall davon abweichen.
Im Jahr 2006 gab es in Deutschland insgesamt 105.470 Begutachtungen.
Hiervon waren 49,17 % geeignet.
Nachschulungsfähig waren 14,59 %
Ungeeignet waren 35,94 %
(Neuere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor. Quelle. Bundesanstalt für Straßenwesen)
Durch eine gute Vorbereitung gehören Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem glücklichen Personenkreis der geeigneten Begutachtungen.
Eine “gute Vorbereitung” heisst, dass ausführlich und umfangreich über Ihre Auffälligkeiten und Fehlverhalten in der Vergangenheit gesprochen werden muß.
Ein reines Frage- und Anwortspiel nur im Sinne von “Jetzt erzählen Sie mal wie das bei der MPU läuft. Was fragt mich der Gutachter? Dann lerne ich die Antworten die der hören will auswendig...” funktioniert nicht!
Die Gutachter der Begutachtungsstellen sind geschulte und erfahrene Psychologen die schnell erkennen können, wenn vorgefertigte Antworten abgespult werden.
Bei psykonzept werden Sie mehr bekommen.
Auch um Ihren Führerschein in Zukunft behalten zu können.
Die Kosten für ein negatives Gutachten + die darauf folgende Wartezeit bis zum nächsten Gutachten + eine erneute MPU sind sehr hoch!
Minimieren Sie die Kosten und nehmen Sie Kontakt zu psykonzept auf.
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